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Antrag und Betreuungsvereinbarung
Wenn mit den ersten Kontaktgesprächen sowohl die Familien als auch die Tagespflegeperson einen positiven Eindruck haben, ist es wichtig, vor Beginn der Betreuung inhaltliche und organisatorische Fragen schriftlich in einer Betreuungsvereinbarung zu klären.
Das ist die Grundlage für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit. Hier sind beispielsweise Notfallnummern, Bring- und Abholzeiten oder Fragen der Eingewöhnung geregelt.
Gleichzeitig wird mindestens vier Wochen vor Betreuungsbeginn ein Antrag auf Finanzierung der Kindertagespflege beim zuständigen Jugendamt gestellt.
Die Betreuung kann individuell bis maximal 45 Wochenstunden erfolgen. Die Elternbeiträge richten sich nach dem Einkommen der Eltern.
Näheres ist aus den Richtlinien der Stadt Beckum zu entnehmen.
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Ansprechpartnerin
Kontakt
Clarissa Nordhues
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